Hier haben wir ein paar zusätzliche Information zu unserem Crowdfunding zusammengestellt. Wenn Du Fragen hast oder uns Anregungen geben möchtes, freuen wir uns jederzeit über eine Kontaktaufnahme.
Wir benötigen 75'000,-€ um einen zweiten Pistenbully zu kaufen, umzurüsten und nach Georgien zu transportieren.
Der zweite Pistenbully macht Sinn. Durch den Betrieb mit zwei Pistenbullys und zwei Gruppen erhöhen wir die Profitabilität aber auch die Sicherheit.
Wenn wir die Funding-Schwelle erreichen, werden wir gern zusätzliches Kapital (bis zu 150'000,-€) einsammeln, um eine dritte Maschine zu kaufen.
Diese Dritte Maschine wird lediglich als BackUp eingesetzt, also um nachts Tracks zu präparieren oder Maschienen zu ersetzen die gerade gewartet werden.
Das verleiht uns deutlich mehr Flexibilität und Zuverlässigkeit ohne dass unsere laufenden Kosten steigen.
Bei einem positiven Ausgang des Crowdfundings erwarten wir die Einzahlung der Anteile unserer
Partner zum 01/05/2017.
Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls jeweils zum 01/05, frühestens jedoch zum
01/05/2019. 2 Jahre sind der Mindest-Anlage Zeitraum. Allerdings suchen wir Partner für die nächsten 5 Jahre. Ein Ausstieg nach zwei Jahren sollte die Ausnahme sein.
Die Einordnung von Crowdfunding in bestehende rechtliche Rahmen ist nicht immer ganz einfach. Die Art der Gegenleistung und die vereinbarten Rückzahlungsmodaliäten entscheiden ob die eingesammelten Mittel als Eigenkapital (Crowdinvesting), Fremdkapital (Crowdlending), Sachleistung (Crowdsupporting) oder Spende (Crowddonating) eingeordnet werden. Entsprechend müssen eine Vielzahl an Gesetzen beachtet werden.
Da wir keine Zinsen zahlen sondern als Gegenleistung unser Produkt bereitstellen, stufen wir unser Crowdfunding als Crowdsupporting ein. Allerdings kann selbst ein teures Rechtsgutachten keine Rechtssicherheit geben. Im Zweifel könnte ein Gericht in einer Einzelfallentscheidung unser Crowdfunding als Crowdlending eingestufen. In diesem Fall müssten wir das Schweizer Bankengesetzt beachten. Dieses sieht vor das wir
Andernfalls würde das Crowdfunding als gewerbliche Kreditannahme gelten und eine Banken-Lizens erfordern (nicht nur in der Schweiz wird der Bankensektor sehr stark vor Konkurrenz geschützt).
Eine Alternative ist ein Crowdfunding nach Georgischem Recht. Da die Sicherheit - nämlich der Pistenbully - in Georgien steht macht das durchaus Sinn. Eine rechtliche abklärung läuft noch.
Für die kommende Saison haben wir uns einige Ziele gesetzt. Damit Du als Investor Dir eine Vorstellung von unseren Plänen machen kannst, haben wir hier die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst.
Wir wollen insgesamt 12 Wochen lang einen Snowcat Betrieb durchführen und dabei 20 Gruppen mit rund 200 Freeeridern beherbergen. Für diese Grössenordnung werden wir unsere Mitarbeiterzahl verdoppeln und 15 lokale Mitarbeiter beschäftigen.
Bei 200 zahlenden Gästen werden wir 300'000,-€ Umsatz erziehlen und damit unsere Kosten decken können.
Ein zweiter toller Nebeneffekt eines Crowdfundings ist der Werbe-Effekt. Wenn das Crowdfunding auf Interesse stösst, wird darüber gesprochen und geschrieben. Das Projekt wird bekannt. Wir brauchen diese Bekanntheit, da sich der Betreib der SnowCat-Base nur mit Freeridern bezahlen lässt, die uns dann auch besuchen.
Unterstützt uns aktiv in der Verbreitung unserer Idee und helft damit das Projekt zu realisieren.
Im Internet gibt es einige Paper zum Thema Crowdfunding in der Schweiz und in Österreich: