Reisebedingungen

Die Reisebedingungen gelten für die Restart Saison 2018/2019 und sind Bestandteil des Vertrages zwischen powderproject.ch und den Teilnehmern.


1. ABSCHLUSS DER REISEVERTRAGES

Die Ausschreibung ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern lediglich eine Leistungsübersicht mit Preisangabe. Mit der Anmeldung, die elektronisch oder per Email erfolgen kann, bietet der Teilnehmer powderproject.ch den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Teilnehmer ist sieben Tage an dieses Vertragsangebot gebunden. Die Übermittlung der Buchung begründet keinen Anspruch des Teilnehmers auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. powderproject.ch ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Teilnehmers anzunehmen oder nicht. Der Vertrag kommt durch die von powderproject.ch per Email versendete Buchungsbestätigung zustande. Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Vertragsangebot, an das powderproject.ch sieben Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist und das der Teilnehmer innerhalb dieser Frist annehmen kann, was auch durch Zahlung erfolgen kann. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.


2. BEZAHLUNG

Alle Preise verstehen sich pro Person und umfassen die jeweils in der Reiseausschreibung definierten Leistungen. Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% vom Reisepreis pro Teilnehmer zu leisten. Die Höhe der Anzahlung begründet sich durch die überdurchschnittlich hohen Kosten in der Saisonvorbereitung. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Fälligkeit tritt aber erst dann ein, wenn die genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Leistet der Teilnehmer die vollständige Zahlung nicht entsprechend ihrer Fälligkeiten, obwohl er kein Recht zur Zahlungsverweigerung hat, so ist powderproject.ch berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und vom Teilnehmer die unter Punkt 7 aufgeführten Annullierungskosten zu verlangen. Bei Vertragsschluss innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet.


3. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

An der ausgeschriebenen Restart Saison von powderproject.ch kann jeder teilnehmen, der den in der Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen und bei guter Gesundheit ist. Die angebotenen Reisen verlangen von jedem Teilnehmer im Besonderen eine sehr gute Fahrtechnik in jedem Gelände und bei allen Schneebedingungen, Disziplin und auch Kondition. Jeder Teilnehmer ist für die Mitwirkung am Reiseablauf mitverantwortlich und verpflichtet den Weisungen von Mitarbeitern von powderproject.ch zu folgen. Für die Einschätzung des eigenen Könnens und der eigenen Leistungsfähigkeit ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Reisen erfordern ein hohes Maß an Eigenverantwortung aller Teilnehmer. Das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung inklusive LVS-Gerät, einer Schaufel und einer Sonde ist für jeden Teilnehmer obligatorisch. Wir raten ausdrücklich dazu, zusätzlich einen Helm und einen Lawinenairbag zu tragen. Jeder Teilnehmer hat die Pflicht die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der eigenen Ausrüstung zu gewährleisten. Des Weiteren ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Funktionsweise der eigenen Ausrüstung zu kennen und in der richtigen Handhabung geübt zu sein.


4. REISEUNTERLAGEN

Die Reiseunterlagen enthalten eine Rechnung, diese Reisebedingungen und einige Infoblätter zur jeweiligen Reise. Diese werden per Email zugestellt.


5. LEISTUNGEN

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben in der Ausschreibung und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Es wird ausdrücklich auf mögliche Änderungen aller Leistungen entsprechend dem Art. 3 PRG hingewiesen. Entsprechend der Reiseausschreibung steht die Unterkunft noch nicht fest. Das Raumangebot in den Unterkünften ist beschränkt. Im Regelfall teilen sich jeweils mehrere Teilnehmer ein Zimmer. Sanitäre Anlagen sind unter Umständen nur in geringer Zahl vorhanden. Auf Grund der abgelegenen Lage kann kurzfristig nicht auf spezielle Diäten reagiert werden. In der Natur des Catskiings liegt es, dass an einigen Tagen Wetter- und Sicherheitsbedingt mehr und an anderen Tagen weniger oder gar nicht gefahren werden kann. Entsprechend bestehen keine Höhenmeter-Garantien oder ähnliches, wie garantierte Anzahl von Abfahrten. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Entsprechend der gebuchten Aufenthaltsdauer beginnt und endet die Reise zu den in der Ausschreibung genannten Abreise- und Ankunftsterminen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen am Ausgangspunkt der gebuchten Reise (Kutaisi International Airport) ist der Teilnehmer selber verantwortlich.


6. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNG

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von powderproject.ch nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.


7. ANNULLIERUNG DURCH DEN TEILNEHMER

Tritt ein Teilnehmer von seiner Buchung zurück, werden folgende pauschalen Gebühren gestaffelt nach dem Zeitraum zum Reiseantritt erhoben.

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • ab 30. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt 80 %
  • ab 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise (No-show) 100 %

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei powderproject.ch. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt per Email zu erklären. Im Falle einer Stornierung besteht die Möglichkeit eine Ersatzperson an Stelle der gebuchten Person zu benennen. Hierbei muss die Ersatzperson die vertraglich vereinbarten Bedingungen übernehmen.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, powderproject.ch im Falle der Erhebung der pauschalierten Stornogebühren nachzuweisen, dass powderproject.ch wesentlich geringere Kosten als die erhobene Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. powderproject.ch behält sich vor, abweichend von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
8. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

Bei Nichterreichen der jeweils in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann powderproject.ch vom Vertrag zurücktreten, sofern powderproject.ch dies innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt dem Teilnehmer gegenüber erklärt hat. powderproject.ch unterrichtet den Teilnehmer über die Erreichung der Mindestteilnehmerzahl. Der Teilnehmer erhält im Fall des Rücktritts schnellstmöglich seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


9. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUßERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE

Wird die Reise infolge Höherer Gewalt, politischer oder behördlicher Maßnahmen oder Naturereignisse, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Teilnehmer als auch powderproject.ch vom Vertrag zurücktreten. Wird die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für powderproject.ch nicht zumutbar, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die konkrete Reise bedeuten würde, kann powderproject.ch ebenfalls den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Teilnehmer den gezahlten Reisepreis schnellstmöglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Wird der Vertrag nach Antritt der Reise aus oben genannten Umständen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung zum Ausgangspunkt der Reise (Kutaisi International Airport) von powderproject.ch getragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.


10. KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER

Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von powderproject.ch nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann powderproject.ch den Vertrag kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer den besonderen Anforderungen der Reise, beschrieben unter Punkt 3, nicht entspricht. Kündigt powderproject.ch, so behält powderproject.ch den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Eindeutig ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Evtl. Mehrkosten, insbesondere für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.


11. MEHRKOSTEN

Alle Mehrkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Teilnehmern liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Mehrkosten gehören unter anderem Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Teilnehmers zum Abflug oder zur vorbereiteten Reise entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Reise als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt powderproject.ch, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von powderproject.ch verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.


12. REISEVERSICHERUNGEN

In den Leistungen von powderproject.ch sind ausdrücklich keine Versicherungen insbesondere keine Annullierungskostenversicherung eingeschlossen. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist Sache des Teilnehmers. Wir empfehlen dringend, eine solche Versicherung, die zum Zeitpunkt der Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Weiterhin empfiehlt powderproject.ch dringend den Abschluss einer Versicherung zur Deckung aller Unfall-, Krankheits-, Bergungs- und Rückführungskosten für Outdoor-Sportler. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die jeweilige Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. Desweiterem empfiehlt sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung.


13. UNVOLLSTÄNDIGE LEISTUNGSERBRINGUNG

Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, ist der Teilnehmer verpflichtet dieses umgehen powderproject.ch anzuzeigen. Der Teilnehmer kann in diesem Fall innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. powderproject.ch ist berechtigt, mit Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. powderproject.ch kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ist infolge eines Mangels für den Teilnehmer die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, nachdem er powderproject.ch hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von powderproject.ch verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist.


14. AUSSCHLUSS DER HAFTUNG

powderproject.ch haftet dem Teilnehmer nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:

  • auf Versäumnisse des Konsumenten;
  • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
  • auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Veranstalter, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet powderproject.ch ausdrücklich nicht.


15. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Die von powderproject.ch durchgeführten Reisen finden aus der Natur der Sache heraus vorwiegend im freien Gelände in einer abgeschiedenen Region im Kleinen Kaukasus unter zum Teil schwierigen bis sehr schwierigen Bedingungen statt. Unvorhersehbare Witterungsverhältnisse und nicht beherrschbare natürliche Umstände können die Situation vor Ort zusätzlich erheblich erschweren. Die durchgeführten Reisen stellen hohe Anforderungen an das Material wie auch die körperliche Fitness und Fahrtechnik der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer ist daher aufgefordert, nur einwandfrei gewarteten Sportgeräten zu nutzen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer beim Freeriden ein erhöhtes Lebensrisiko (Lawinen, Verletzungen, Schäden an der Ausrüstung, etc.) in Kauf nimmt.
Aus diesen Gründen übernimmt powderproject.ch keinerlei Haftung für Schäden, die der Teilnehmer während einer Reise sich selber, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Dies gilt auch für Geräte, die im direkten Zusammenhang mit der Reise stehen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für sämtliche Schäden, die ein Teilnehmer deshalb erleidet, weil er den Anweisungen eines Berg- oder Gruppenführers nicht folgt oder sich von der Gruppe entfernt. Die vertragliche Haftung von powderproject.ch für Schäden, die keine Personenschäden sind, ist auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit powderproject.ch für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Vorbehaltlich weitergehender Haftungsbeschränkungen auf Grund von internationalen Abkommen und darauf beruhender Gesetze.


16. ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG

Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Leistungen muss der Teilnehmer innerhalb von 30 Tagen nach der im Vertrag vorgesehenen Beendigung der Reise powderproject.ch gegenüber schriftlich einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, verwirken sämtliche Ansprüche. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Ansprüche der Teilnehmer aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.


17. EINREISE- & GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

Für Bürger der Europäischen Union und der Schweiz gibt es in Georgien keine Visumspflicht oder andere besondere Einreisebeschränkungen. Dennoch ist der Teilnehmer für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Mitführen von gültigen Einreisedokumenten, etc.) selbst verantwortlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. powderproject.ch wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, alle Teilnehmer von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten.


18. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.


19. GERICHTSSTAND

Auf den Reisevertrag und die daraus entstehenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung. Der Teilnehmer kann powderproject.ch nur an dessen Sitz in der Schweiz verklagen. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte sich der Teilnehmer an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche wenden, um eine ausgewogene Einigung zu erzielen.

powderproject.ch, 8855 Wangen, SZ

Stand 09/2018


Bakhmaro

Eine Woche CatSkiing mit oder ohne Guiding in Bakhmaro im Winter 2016/17.
Eine Woche CatSkiing mit oder ohne Guiding in Bakhmaro im Winter 2016/17.

Adjara

Im Sommer 2019 haben wir in den Bergen Adjaras eine Alphütte zu eine gemütliche Berghütte ausgebaut.
Im Sommer 2019 haben wir in den Bergen Adjaras eine Alphütte zu eine gemütliche Berghütte ausgebaut.

News

Hier erfährst Du mehr über die aktuellen Entwicklungen [nur in Englisch verfügbar].
Hier erfährst Du mehr über die aktuellen Entwicklungen [nur in Englisch verfügbar].

Milestones

Mit Bakhmaro haben wir unsere Locations gefunden. Im Sommer starten wir jetzt unser Seedfunding. Im Dezember können dann die ersten Touren durchgeführt werden.
Mit Bakhmaro haben wir unsere Locations gefunden. Im Sommer starten wir jetzt unser Seedfunding. Im Dezember können dann die ersten Touren durchgeführt werden.

Kontakt

Wir freuen uns über Feedback. Schreib uns Deine Meinung zu dem Projekt. Registriere Dich, um mehr Informationen zu erhalten.
Wir freuen uns über Feedback. Schreib uns Deine Meinung zu dem Projekt. Registriere Dich, um mehr Informationen zu erhalten.